Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Klagen gegen Kinderlärm werden fast unmöglich
Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten oder Kindergärten soll demnach in Zukunft keine ”schädliche Umwelteinwirkung“ mehr geltend gemacht werden können. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich laut Gesetzesentwurf eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht. Bislang konnten die Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen. Die Fraktionen wollen mit ihrem Vorstoß ein gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Sie erwarten, dass durch die Privilegierung weniger Klagen eingereicht werden und die Chance für eine gütliche Einigung mit den Betroffenen deutlich erhöht werden. Außerdem würde der Ausbau der Kinderbetreuung erleichtert.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter