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Weiter sollen Schadensersatzansprüche auf den tatsächlich entstandenen Schaden gewährt und bei Verspätung das Recht auf Nutzung anderer Verkehrsmittel ohne zusätzliche Kosten eingeräumt werden. Schließlich soll unter anderem die „diskriminierungsfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern, seheingeschränkten und mobilitätseingeschränkten Personen“ zwingend vorgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Fraktion weist zur Begründung darauf hin, dass ein wirksamer Schutz der Fahrgastrechte im Busverkehr bisher noch nicht erreicht wurde. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass Fahrgastrechte erst ab einer Fahrdistanz von mehr als 250 Kilometern Anwendung finden sollen. Unter dieser Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos.
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