Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Öffentliche Anhörung über Vorlagen zu Beschäftigtendatenschutz
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4230) soll ihren Angaben zufolge die ”seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht“ werden. Die Regelungen sollen laut Vorlage klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. ”Mit den Neuregelungen werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zudem wirksam vor Bespitzelungen geschützt; gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben“, heißt es in dem Entwurf weiter.
Auch die SPD-Fraktion fordert strengere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Missbrauch persönlicher Daten. Nach ihrem Gesetzentwurf (17/69) ”sollen Unternehmen stärker als bisher verpflichtet werden, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten“. Die SPD-Fraktion hält eine ”Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten“ für erforderlich, ebenso die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Ziel sei es, ”mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“ zu schaffen. Dazu müsse klar geregelt werden, ”welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen“. Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten ”an konkrete Voraussetzungen“ geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten ebenfalls ”klare Grenzen“ setzen. Ihrem Gesetzentwurf (17/4853) zufolge sollen medizinische oder psychologische Untersuchungen künftig nur unter der Voraussetzung zulässig sein, ”dass sie für die Sicherheit der Berufsausübung erforderlich sind“. Eine Überwachung durch optische und andere elektronische Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur in ”eng begrenzten“ Fällen erlaubt sein. Zugleich will sie den Schutz vor Überwachung mit optischen und elektronischen Geräten erweitern. Eine optische und akustische ”Rundum-Überwachung der Beschäftigten“ durch Arbeitgeber oder in deren Auftrag sei ”in jedem Fall ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. In jedem Fall unzulässig sei auch das heimliche Aufzeichnen oder das heimliche Mithören von Gesprächen.
Auch in einem Antrag (17/121) macht sich die Grünen-Fraktion für eine Stärkung des Datenschutzes am Arbeitsplatz stark, ebenso wie die Fraktion Die Linke in einem weiteren Antrag (17/779). Nach deren Willen soll die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten nur zulässig sein, wenn sie durch ein Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift erlaubt ist oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordert.
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