Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Neuer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien vorgesehen
Um diese Ziele zu erreichen, solle das EEG novelliert werden. Diese Novelle stelle einen zentralen Baustein für die ”Transformation der Energieversorgung“ dar. Sinn und Zweck der Novelle ist, die Handlungsempfehlungen zum EEG umzusetzen. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter: ”Insbesondere wird hierdurch die Marktintegration der erneuerbaren Energien als neue Säule in das EEG aufgenommen, und durch die Einführung einer Marktprämie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu beitragen soll, dass verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem Energiemarkt vermarktet wird.“ So soll beispielsweise die Marktprämie für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ab 2014 verpflichtend eingeführt werden.
Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzesentwurfs würden zusätzliche Kosten entstehen, ebenso wie ein noch zu ermittelnder Personalbedarf. Die Endverbraucher müssten mit einer Steigerung der Strompreise rechnen. Diese würden jedoch nur vorerst steigen, ”um danach bis 2030 deutlich“ zurückzugehen, so die Prognosen im Gesetzesentwurf.
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