Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Kein "Demokratie-Vorbehalt" bei Prüfung von Rüstungsexportanträgen
Die Bundesregierung verweist auf den gemeinsamen Standpunkt der EU und die entsprechenden politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten. Danach müsse eine Ausfuhrgenehmigung verweigert werden, wenn eindeutig das Risiko bestehe, dass die Militärtechnologie oder die Militärgüter zur internen Repression genutzt werden könnten. Interne Repression umfasse ”unter anderem Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, willkürliche oder Schnell-Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. Außerdem lasse die Bundesregierung gemäß dem EU-Standpunkt und ihren eigenen Grundsätzen ”besondere Vorsicht und Wachsamkeit“ bei Anträgen für Exporte in Länder walten, in denen von den Vereinten Nationen, der EU oder dem Europarat schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt worden seien.
Ein ”Demokratie-Vorbehalt“ sei weder in den Grundsätzen der Bundesregierung noch im EU-Standpunkt vorgesehen. Es gebe ”keinen anerkannten, praktikablen Demokratiemaßstab, der für eine derartige Prüfung herangezogen werden könnte“, schreibt die Regierung.
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