Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Gesetz zur Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifikationen: Sachverständige sehen Notwendigkeit zur Überarbeitung
Derzeit verhinderten zahlreiche Barrieren den Bildungstransfer, sagte Bettina Englmann vom Integrationsprojekt Global Competences, auch wenn einschlägige Qualifikationen vorlägen. Diese beträfen Antragsteller, aber auch Anerkennungsstellen, die mit der uneinheitlichen Rechtslage für EU-Bürger, Spät-aussiedler, und Drittstaatsangehörige zu kämpfen hätten.
Mit dem Gesetzentwurf läge nun ein ”Riesenschritt im deutschen Anerkennungsrecht vor“, jedoch müssten zahlreiche Reformen vorgenommen werden. So müsste die Regelungslücke bei der Anerkennung von nicht-reglementierten Hochschulabschlüssen geschlossen werden, zudem dürften Abweichungen im Fachrecht – das heißt für die einzelnen Berufsgruppen – nicht zugelassen werden.
Auch Professor Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), wertete die Initiative der Bundesregierung als ”einen ersten wichtigen Schritt für die Bearbeitung des Fachkräfteproblems“ und als Beitrag zur Integration. Jedoch regte er weitere Schritte an, etwa eine Infrastruktur zur Unterstützung der zuständigen Stellen. Daran könne sich auch das BIBB beteiligen, sagte Esser.
Lothar Theodor Lemper, Vorstand der Otto-Benecke-Stiftung, begrüßte, dass das Gesetz nach langer Diskussionszeit gekommen sei. Gleichzeitig mahnte er an, dass es nun mit der ”notwendigen Seriosität“ behandelt werden müsse – auch wenn das möglicherweise etwas mehr Zeit bedürfe. Das Anerkennungs-verfahren müsse vereinheitlicht und möglichst nicht zu sehr reglementiert werden, betonte er. Auch dürfe das föderale Prinzip ”nicht zur Blockade bei der Anerkennung werden“.
Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) sei die Erwartung, dass nun ”16 Länder 16 weitgehend identische Gesetze“ in das parlamentarische Verfahren einbringen sollen, auf wenig Begeisterung gestoßen, sagte der Staatssekretär Knut Nevermann. Die KMK sei noch nicht überzeugt, dass sie die Anforderungen, wie vom Bund erwartet, per Gesetz regelt. Zur Diskussion stünde derzeit auch ein Staatsvertragssystem. Er selbst habe gehofft, sagte Nevermann, dass Bund und Länder eine gemeinsame Institution suchen, in deren Hintergrund die Abstimmung mit den zuständigen Kammern laufen werde, und bat nachdrücklich für eine solche Regelung. Auch Elisabeth Sonnenschein von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sprach sich für eine Kompetenzbündelung aus.
Es sei dringend nötig, dass die Länder zu einer Regelung kämen, betonte Sybille von Obernitz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Länder müssten den bundesweit geregelten Berufen nachziehen. Zugleich brachte sie in Erinnerung, dass akademische Abschlüsse nicht Gegenstand des Gesetzes seien. Was die Gebühren für das Anerkennungs-verfahren von derzeit diskutierten 1.000 bis 5.000 Euro angeht, mahnte sie einen ”sachlichen Umgang“ an. Auch beim DIHK als zuständiger Stelle habe es Diskussionen gegeben. Jedoch hätten die Antragsteller am Ende einen Nutzen von dem Verfahren, zudem müssten die Gebühren von der Rechtsaufsicht genehmigt werden.
Zuvor hatte der DGB-Bundesvorstand Hermann Nehls sich dafür ausgesprochen, über eine Deckelung der Gebühren nachzudenken. Das Ziel, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern und die Integration zu fördern, werde jedoch ”uneingeschränkt vom DGB unterstützt“, betonte er.
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