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Wie es weiter heißt, kommt es auch zu einer Entlastung des Beherbergungsgewerbes insgesamt. So sind in Zukunft nur noch Betriebe, die mindestens 10 Gäste gleichzeitig aufnehmen können, zur Ablieferung von Daten verpflichtet. Bisher liegt die Grenze bei 9 Gästen.
Auch im Kfz- und Großhandel soll es durch andere statistische Erhebungsverfahren zu einer Entlastung der Betriebe kommen. Im Kfz-Handel sollen nur noch von 2.800 statt bisher 5.700 Unternehmen Daten erhoben werden, im Großhandel von 5.500 statt bisher 11.000.
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