Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Keine Mehrheit für Handlungsempfehlungen zu Netzneutralität
Während der Diskussion kam der Vorsitzende der Projektgruppe Peter Tauber (CDU/CSU) zu der Feststellung, dass die Netzneutralität, also die seitens der Netzbetreiber zu gewährende grundsätzliche Gleichbehandlung aller Inhalte bei der Durchleitung im Netz, „ein hohes Gut ist“ und die Voraussetzung für ein Internet, „wie wir es uns wünschen“ sei. In dieser Einschätzung sei sich die Projektgruppe einig gewesen. Unterschiedlicher Auffassung sei man jedoch in der Frage gewesen, wie sich die Netzneutralität „jetzt und in der Zukunft“ gewährleisten lasse. Gesetzliche Regelungen, so Tauber, seien dafür nicht nötig. Die gegebenen Instrumente seien ausrechend, habe auch der Präsident der Bundesnetzagentur mit den Projektgruppenmitgliedern bestätigt. Derzeit gebe es nach Ansicht der Mehrheit in der Projektgruppe in Deutschland keine akute Gefährdung der Netzneutralität, sagte Tauber.
Bejaht wurde von ihm auch die Frage, ob unterschiedliche Diensteklassen und das Best-Effort-Prinzip, was eine bestmögliche Datenweiterleitung durch die Diensteanbieter vorsieht, nebeneinander bestehen könnten. Dies könne unter der Voraussetzung gelingen, dass geklärt werde, was genau unter Best Effort zu verstehen sei. Zudem müsse das Prinzip auch permanent weiter entwickelt werden, forderte Tauber.
Auch der FDP-Abgeordnete Jimmy Schulz sieht derzeit keine Verstöße gegen die Netzneutralität und daher auch keinen Bedarf an einer gesetzlichen Verankerung. „Der Markt kann das sehr wohl regeln“, sagte Schulz. Sei es bisher zu gelegentlichen Verletzungen der Netzneutralität gekommen, habe die Bundesnetzagentur „vermittelnd eingegriffen“. Daher werde aus seiner Sicht keine „Vorratsgesetzgebung“ benötigt. Für den Fall, dass es in der Zukunft zu einem Marktversagen kommt und auch die Bundesnetzagentur nicht helfen könne, sollte über staatliche Regelungen nachgedacht werden. Derzeit jedoch sollte man „davon die Finger lassen“.
Aus Sicht der Opposition muss hingegen die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden. Diese Forderung sei im Sondervotum der Opposition enthalten, sagte Martin Dörmann (SPD). Im Text der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle des Telekommunikationsgesetzes finde sich noch nicht einmal das Wort Netzneutralität, kritisierte er. Hier nur auf die Bundesnetzagentur zu vertrauen sei nicht ausreichend. Von einer Überregulierung könne zudem nicht die Rede sein. Vielmehr werde so die benötigte Rechtssicherheit geschaffen, sagte Dörmann.
In der Projektgruppenarbeit habe es eine große Sachlichkeit gegeben, sagte die von der Linksfraktion benannte Sachverständige Constanze Kurz. Damit sei es jedoch vorbei gewesen, als man in großer Runde zu einem Konsens gelangen wollte. Aus ihrer Sicht sei es wichtig, dass im Sondervotum der Opposition alle wichtigen Fragen berührt würden. Was die Rolle der Bundesnetzagentur angeht, so habe das Gespräch mit dessen Präsidenten Matthias Kurth gezeigt, dass es eine partielle Machtlosigkeit im Bereich des Mobilfunkmarktes gebe. Auch hätten sich die immer wieder von den Diensteklassenbefürwortern angesprochenen Kapazitätsengpässe im Netz nicht bewahrheitet. Auf Nachfrage der Enquete-Kommission hätten die Provider keine derartigen Zahlen nennen können, sagte Kurz.
Der „Mythos der Kapazitätsengpässe“ sei entzaubert, sagte auch der von den Grünen benannte Sachverständige Markus Beckedahl. Die Einführung von Diensteklassen sei daher nicht nötig. „Das führt zu einem Zwei-Klassen-Netz“, sagte er. Beckedahl verwies auch darauf, dass die Bundesnetzagentur den Mobilfunkbereich nicht prüfe. Genau dort gebe es aber die meisten Verstöße gegen die Netzneutralität. Beckedahl forderte daher eine Gleichbehandlung von Angeboten durch Kabel und Funk.
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