Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz auch zu Änderungsanträgen der Koalition – Neuerungen unter anderem bei elektronischer Gesundheitskarte und Haushaltshilfen
Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Das Projekt ist aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Die Kassen haben inzwischen mit der Ausgabe der neuen Karten begonnen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift, Alter und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.
Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes in der GKV über das 25. Lebensjahr hinaus vor, wenn dieses einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Der Verlängerungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Neuregelung stelle die Gleichbehandlung aller gesetzlich geregelten Freiwilligendienste sicher, heißt es zur Begründung. Die Regelung solle auch dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Freiwilligendienste zu fördern.
Auch bei der Gewährung von Haushaltshilfen im Krankheitsfall strebt die Koalition eine Änderung an. Die bestehende Kann- wird nach Vorstellung der Union und der FDP in eine Soll-Regelung überführt. Damit könne insbesondere von der Voraussetzung abgewichen werden, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, schreiben die Fraktionen.
Ferner will die Koalition nach eigener Aussage die Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung konkretisieren. Es wird vorgesehen, dass der Sicherstellungsauftrag „auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst“, heißt es. Weiter schreiben die Koalitionsfraktionen: „Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung sollen dadurch vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden.“
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