Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2011 > Bürokratieabbau geht weiter
In einer Bilanz der bisherigen Entbürokratisierungsmaßnahmen weisen die Koalitionsfraktionen darauf hin, noch vor fünf Jahren hätten die Unternehmen 50 Milliarden Euro im Jahr für Bürokratiekosten aufwenden müssen. Inzwischen sei eine dauerhafte Entlastung um zehn Milliarden Euro gelungen. Zu den einzelnen Forderungen der Fraktionen gehört unter anderem die Vereinheitlichung und Verkürzung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Unternehmen und private Haushalte im Handels-, Steuer- und Sozialrecht. Die Bundesregierung soll zudem einen Lösungsvorschlag zur Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs im Steuer- und Sozialversicherungsrecht vorlegen und zeitnah prüfen, ob und gegebenenfalls wie „steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammengefasst werden können“. In diese Prüfung soll auch das Konzept eines „bedarfsorientierten Bürgergeldes“ einbezogen werden.
Abgelehnt wurde ein Antrag der SPD-Fraktion (17/7610). Darin wird gefordert, für den Zeitraum ab 2012 ein allgemeinverbindliches Bürokratieabbauziel und ein neues Nettoentlastungsziel bei den Informations- und Statistikkosten festzulegen. Während SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag votierten, stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion die Linke dagegen. Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag außerdem auf, bei Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben auf EU-Ebene grundsätzlich gegenüber der Kommission auf einer plausiblen Bürokratiekostenabschätzung aller Legislativvorschläge zu bestehen. Die Vorschläge sollen durch einen europäischen Normenkontrollrat geprüft werden. Eine Prüfung der Rechtsakte müsse schon bei den Vorarbeiten der EU-Kommission vorgenommen werden und nicht erst, wenn die Richtlinie in Kraft getreten sei und national umgesetzt werden müsse.
In der Sitzung stellte Eckart von Klaeden (CDU/CSU), Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten vor. Vorgesehen sind eine Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und andere Belege, Vereinfachungen in der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie weitere Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Pflege.
Die CDU/CSU-Fraktion lobte die Eckpunkte, die zahlreiche Forderungen der Koalition enthalten würden. Auch die FDP-Fraktion sah den Bürokratieabbau „auf einem guten Weg“. Dagegen vermisste die SPD-Fraktion klare Zielvorgaben, wie es im nächsten Jahr beim Bürokratieabbau weitergehen solle. Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, es gebe auch Nutzen durch die Erhebung statistischer Angaben. Das werde nicht berücksichtigt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an zusätzliche Bürokratie wie durch das (inzwischen wieder abgeschaffte) ELENA-Verfahren. Das habe zu Kosten von 300 Millionen Euro für die Wirtschaft geführt, die in einer Bürokratieabbau-Bilanz gegengerechnet werden müssten.
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