Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2011 > Bündnis 90/Die Grünen wollen ein neues Bergrecht
Neben Veränderungen an den Eigentumsrechten von Bodenschätzen verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer generellen Bergschadensvermutung mit Beweislastumkehr. „Das heißt, im gesamten potenziellen Einwirkungsbereich bergbaulicher Tätigkeiten ist bei typischen Schadensmerkmalen von Bergschäden auszugehen“, schreibt die Fraktion. Außerdem wird die Einführung einer Förderabgabe von zehn Prozent des Materialwertes gefordert.
In der Begründung bezeichnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das geltende Bergrecht als anachronistisch. Die Behörden hätten bei Anträgen auf Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen heute keine Befugnisse, die Erforderlichkeit des Vorhabens zu hinterfragen oder dessen Nutzen gegen die vom Bergbau verursachten Schäden abzuwägen. „Schon mit der Erteilung der Erlaubnis zur Aufsuchung, Bewilligung der Gewinnung oder der Verleihung von Bergwerkseigentum werden an der Öffentlichkeit vorbei Fakten geschaffen“, kritisiert die Fraktion. Und auch bei der Genehmigung des konkreten Abbaus werde den betroffenen Menschen die Wahrung ihrer Rechte unmöglich gemacht.
Die Fraktion unterstreicht die Bedeutung des Bergrechts mit dem Hinweis auf verschiedene laufende Explorationsprojekte. So solle der vor Jahrzehnten beendete Erzbergbau wieder aufgenommen werden. Zugleich wird auf die vom Bergbau verursachten Schäden und Eingriffe in die Natur hingewiesen. Seit 1945 seien im Rheinland und in den ostdeutschen Revieren mindestens 110.000 Menschen aus 300 Ortschaften zwangsumgesiedelt worden. Zu schwersten Belastungen habe der Bergbau im Ruhrgebiet geführt, wo es an einigen Stellen Geländeabsenkungen um 25 Meter gegeben habe.
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