Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Grüne fragen nach Atomhaftung nach dem Auslaufen der Solidarvereinbarung
Nach dem Atomgesetz haftet jeder Kernkraftwerksbetreiber unabhängig von der Schuldfrage für die von seiner Anlage verursachten Schäden. Daher sind die AKW-Betreiber zum Abschluss einer Deckungsvorsorge verpflichtet. Sie sichert Schäden im Umfang von bis zu 2, 5 Milliarden Euro. Diese Summe wird durch eine Haftpflichtversicherung und eine gegenseitige Garantiezusage der Konzerngesellschaften, die sogenannte Solidarvereinbarung abgedeckt.
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