Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Bundesregierung sieht keine Gefahr für Atomhaftung nach Auslaufen der Solidarvereinbarung
Nach dem Atomgesetz haftet jeder Kernkraftwerksbetreiber unabhängig von der Schuldfrage für die von seiner Anlage verursachten Schäden. Daher sind die AKW-Betreiber zum Abschluss einer Deckungsvorsorge verpflichtet. Sie sichert Schäden im Umfang von bis zu 2, 5 Milliarden Euro. Diese Summe wird durch eine Haftpflichtversicherung und eine gegenseitige Garantiezusage der Konzerngesellschaften, die sogenannte Solidarvereinbarung abgedeckt. Die Solidarvereinbarung wurde 2011 bis zum Jahr 2022 verlängert.
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