Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Bundesregierung soll Seearbeitsübereinkommen ratifizieren
Weiter soll die Regierung spätestens bis zum 30. Juni 2012 einen Gesetzentwurf für ein neues Seearbeitsgesetz vorlegen, in dem es das Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht umsetzt und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge regelt. Schließlich soll sich die Regierung gegenüber Drittstaaten, die das Seearbeitsübereinkommen noch nicht ratifiziert haben, für eine umgehende Ratifizierung und Umsetzung einsetzen.
Mit dem Seearbeitsübereinkommen sollen weltweit günstige Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen der über 1,2 Millionen Seeleute sowie einheitliche Wettbewerbsbedingungen der Schifffahrt geschaffen werden, heißt es zur Begründung. Dieses Übereinkommen sei aber bis heute noch nicht in Kraft getreten, obwohl es vor mehr als sechs Jahren beschlossen worden sei. International trete es erst dann in Kraft, wenn es durch mindestens 30 Staaten ratifiziert worden sei, bisher hätten 23 Staaten dies getan.
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