Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Kritik am "Gremienwust" bei Polizeiermittlungen
Hoppe, seinerzeit Leiter der beim BKA für die Mordserie eingerichteten Ermittlungsgruppe, führte aus, er habe sich im Frühjahr 2006 „aus fachlicher Sicht“ dafür stark gemacht, die Aufklärungsarbeit zentral beim BKA anzusiedeln. Nachdem zu jenem Zeitpunkt noch zwei Morde in Kassel und Dortmund passiert waren, sei klar gewesen, dass es sich um eine bundesweite Serie handele, deren Schwerpunkt zuvor in Bayern gelegen habe, wo fünf Tötungsdelikte in Nürnberg und München registriert worden waren. Zwei Opfer waren in Rostock und
Hamburg erschossen worden, 2007 wurde in Heilbronn noch eine deutsche Polizistin ermordet. Im Falle einer BKA-Zuständigkeit hätte aus Sicht des Zeugen „strukturierter“ ermittelt werden können, „das wäre aber auch keine Garantie für einen Erfolg gewesen“. Hoppe sagte, nach dem ablehnenden IMK-Beschluss sei er „enttäuscht“ gewesen. Letztlich sei beim BKA eine „Steuerungsgruppe“ geschaffen worden, in deren Rahmen Informationen ausgetauscht und das taktische Vorgehen besprochen worden seien, „was auch funktioniert hat“. Wieland hingegen erklärte, ausweislich der Akten sei die Kooperation zwischen BKA und der bayerischen Soko Bosporus „nicht immer positiv gewesen“.
Unklar blieb, wer in der IMK gegen eine zentrale Ermittlung durch das BKA war. Högl: „Wie war die Gemengelage?“ Das wisse er nicht, antwortete der Zeuge.
Laut Hoppe war es im Rahmen der Absprache zwischen dem BKA und der Polizei in den fünf betroffenen Ländern die Aufgabe seines Teams, sich auf die Spurensuche bei organisierten Gruppen im kriminellen Milieu zu konzentrieren, wo in erster Linie Täter und Tatmotive vermutet wurden. Man habe jedoch darauf geachtet, auf der Homepage des BKA auch die sogenannte Einzeltätertheorie „gleichwertig“ darzustellen. Nach dieser von einem bayerischen Profiler entwickelten Hypothese hätte es sich bei den zwei als Täter vermuteten Männern auch um Personen mit rechtsextremer Affinität handeln können. Hoppe führte aus, er sei „schockiert“ gewesen, als sich Ende 2011 dieser Ermittlungsansatz als richtig erwiesen habe, mit dem offenbar gewordenen Hintergrund habe er „nicht gerechnet“.
Nach dem BKA-Vertreter wollte der Ausschuss mit Wolfgang Weber, dem Ex-Präsidenten des bayerischen Verfassungsschutzes, und mit Edgar H., dem Leiter der Abteilung Rechtsextremismus in dieser Behörde, noch zwei weitere Zeugen vernehmen.
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