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Dagegen heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates, die Einführung des zusätzlichen Indikators Auftragsbestand bedeute für die Betriebe und Statistischen Ämter „gravierende zusätzliche Belastungen“. Der möglicherweise zu erzielende Informationsgewinn rechtfertige den Mehraufwand keinesfalls. Die Bundesregierung verteidigt das neue Merkmal Auftragsbestand dagegen als „wichtige Planungsgröße“.
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