Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Öffentliche Anhörung zur Finanzaufsicht
Geladen sind Sachverständige von 18 Verbänden und Institutionen – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis zur Verbraucherzentrale Bundesverband.
Mit dem Gesetzentwurf soll die deutsche Finanzaufsicht gestärkt und die Bezahlung der Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Dem Gremium sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der BaFin sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (ohne Stimmrecht) angehören.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie „laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten“. Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die
Finanzstabilität aussprechen. Weitere geplante Maßnahmen sind Änderungen bei der Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrates und die Einrichtung eines Verbraucherbeirates.
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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