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Bei einer namentlichen Abstimmung nutzen die Abgeordneten ihre Stimmkarten. © DBT/Lichtblick/Achim Melde
Der Bundestag entscheidet über Gesetze, über Gremien, parlamentarische Verfahren und politische Ämter. Je nach Anlass sind in der parlamentarischen Praxis verschiedene Formen der Abstimmung möglich. Der Bundestag entscheidet über politisch umstrittene Fragen in einer namentlichen Abstimmung. Im Plenarprotokoll wird dokumentiert, wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete votieren. Seit Februar 2007 können die Ergebnisse der Abstimmungen (Namenslisten) im Internet eingesehen werden.
Für namentliche Abstimmungen nutzen die Abgeordneten Stimmkarten in drei verschiedenen Farben mit Aufdruck des Namens und der Fraktionszugehörigkeit. Blaue Karten bedeuten ein „Ja", rote Karten ein „Nein", weiß steht für „Stimmenthaltung“. Die Parlamentarier werfen ihre Abstimmungskarten in Urnen. Der amtierende Präsident gibt das Ergebnis bekannt, nachdem die Schriftführer die Karten ausgewertet haben. Im Ergebnis werden die abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen und die Zahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie der Enthaltungen gesondert aufgeführt.