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Der Bundestag hat den Weg für den umstrittenen "Pflege-Bahr" freigemacht. Die Abgeordneten beschlossen am Freitag, 29. Juni 2012, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den vom Gesundheitsausschuss veränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9369, 17/10157) "zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung". Private Pflege-Zusatzversicherungen sollen danach mit fünf Euro pro Monat bezuschusst werden, wenn der Versicherte selbst mindestens zehn Euro monatlich investiert. Die schwarz-gelbe Pflegereform, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, sieht neben Verbesserungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige auch eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent — bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent — vor. In der namentlichen Abstimmung votierten laut Sitzungspräsident Dr. Hermann-Otto Solms (FDP) 324 Abgeordnete für die schwarz-gelbe Pflegereform. Von den 591 abgegebenen Stimmen lauteten 267 auf Nein, Enthaltungen habe es keine gegeben, sagte Solms. Anträge der Fraktionen Die Linke (17/9393) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9566 und 17/2924) fanden keine Mehrheit.
Der Abstimmung ging ein heftiger Schlagabtausch von Koalition und Opposition voraus. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sprach von einem "Stück aus dem Tollhaus". Der "Pflege-Bahr" sei "ein Witz, das hat mit Vorsorge überhaupt nichts zu tun". Die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, fügte hinzu, mit kleinen Verbesserungen für die Pflegebedürftigen versuche die Koalition die eigentliche Intention des Gesetzentwurfs zu verdecken — "nämlich wieder genau einen Baustein zu setzen für die Entsolidarisierung unserer sozialen Sicherungssysteme".
Die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kathrin Senger-Schäfer, bemängelte, die Koalition werfe die Pflegevorsorge "dem Markt zum Fraße vor". Die Pflegereform sei "ein christlich-liberaler Rohrkrepierer, der die Ungleichheiten in der Pflege zementiert". Das Gesetz führe zu "einer Zweiklassenpflege. Das will Die Linke verhindern", betonte Senger-Schäfer.
Die Pflege-Expertin der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, Elisabeth Scharfenberg, kritisierte: "Der ‚Pflege-Bahr‘ ist unsozial und überflüssig." Geringverdiener und Ältere könnten sich die Zusatzversicherung trotz des staatlichen Zuschusses nicht leisten. Scharfenberg sagte, auf die wirklich großen Herausforderungen der Pflege gebe die Koalition "keine Antwort".
Alle Oppositionsfraktionen bemängelten vor allem, dass mit der Reform kein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werde. Dabei geht es darum, wer welche Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt. Der geltende Begriff zielt auf körperliche Gebrechen ab, geistige und psychische Beeinträchtigungen wie Demenz werden in den bestehenden Pflegestufen nicht berücksichtigt.
Die Redner der Koalition wiesen die Kritik in scharfer Form zurück. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) warf der Opposition "billige Polemik" vor. Die Reform stelle keinen schlechter, aber viele besser. Die Verbesserungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige sowie die Einführung von neuen Wahlmöglichkeiten in der ambulanten Pflege seien "die richtige Prioritätensetzung". Die bürgerlich-liberale Koalition sorge für "Verbesserungen, die den Menschen direkt zugute kommen".
Mit Blick auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff fügte Bahr hinzu, die Vorarbeiten würden zurzeit angegangen, eine Kommission unter Vorsitz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), befasse sich mit diesem Vorhaben.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, sagte an die Opposition gewandt, die Menschen hätten von den konkreten Verbesserungen "mehr als von den Luftschlössern, die Sie hier regelmäßig aufbauen". Ausdrücklich lobte Spahn den "Einstieg in die Vorsorgeförderung".
Die soziale Pflegeversicherung sei als Teilkaskoversicherung angelegt. Maximal erhalte ein Pflegebedürftiger in einer stationären Einrichtung 1.800 Euro monatlich. Die meisten Heime kosteten aber 3.000 oder 3.500 Euro pro Monat. "Die Differenz zahlen die Menschen schon heute", betonte Spahn. Deshalb sei es richtig, Anreize zu setzen, für das eigene Pflegerisiko Vorsorge zu betreiben.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, betonte, alle Leistungsverbesserungen seien "seriös" finanziert. Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke betonte, pro Jahr würden rund eine Milliarde Euro mehr für konkrete Verbesserungen in der sozialen Pflegeversicherung ausgegeben. Das sei ein Ausgabeplus von fünf Prozent.
Erstmals stand das Konzept der SPD-Fraktion zur Reform der Pflegeversicherung auf der Tagesordnung. Ein Kernpunkt des Antrags (17/9977), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde, ist die Einführung einer Bürgerversicherung Pflege. Innerhalb dieser soll den Angaben zufolge ein "gemeinsamer Ausgleichsmechanismus eingeführt werden, an dem alle privaten und gesetzlichen Pflegekassen teilnehmen".
Die Regierung rechnet damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 2,4 Millionen bereits in wenigen Jahrzehnten auf vier Millionen ansteigt. Künftig sollen Versicherte ohne Pflegestufe mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten.
Demenzkranke mit Pflegestufe I ("erhebliche Pflegebedürftigkeit") sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen. Demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II ("schwere Pflegebedürftigkeit") erhalten den Angaben zufolge ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro — etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege — bleiben den Angaben zufolge bestehen.
Nach den Plänen der Regierung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegedienste künftig flexibler in Anspruch nehmen, indem bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.
Das Gesetz sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld wird künftig zur Hälfte weitergezahlt, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige werden als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert. Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich.
Die Koalition hatte zudem eine Reform der Regelungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Diese Regelungen werden von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt. Ferner wurden einige Neuerungen ins Gesetz aufgenommen. Ein Säugling hat künftig Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn — etwa in Fällen der Adoption oder bei Tod sowie krankheitsbedingter Abwesenheit der Mutter — kein Anspruch der Mutter selbst besteht.
Darüber hinaus wurde der Anspruch auf ambulante Entbindung ausdrücklich geregelt. Als mögliche Geburtsorte werden in der Vorlage das Krankenhaus, eine von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt genannt.
Die Gesundheitsexpertinnen der Linken und der Grünen, Dr. Martina Bunge und Birgitt Bender, monierten, dass die Koalition die Hebammen allein lasse. Bereits im kommenden Monat würden die Haftpflichtprämien für Hebammen wieder ansteigen, sagte Bunge. Die Bundesregierung schaue zu, wie die Hebammen in Existenznot gebracht würden. "Das ist untragbar", betonte die Linksparlamentarierin. Bender sagte, in der Hebammenhilfe gebe es "offene Baustellen", insbesondere bei der Haftpflichtversicherung.
Der Bundestag lehnte einen Antrag der Grünen, Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch zu überführen und zeitgemäß auszugestalten (17/5098), auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9376) ab. (mpi)