Anhörung zu einer neuen Rechtsform für Freiberufler

Rechtsanwalt

Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Ihr Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (17/10487) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung von neun Sachverständigen im Rechtsausschuss am Mittwoch, 7. November 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Beschränkte Berufshaftung

Vorgesehen ist, im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eine Haftungsbeschränkung zu schaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung bestehen bleiben.

Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen freier Berufe zum Teil als unbefriedigend empfunden, heißt es zur Begründung. Deshalb zeichne sich vor allen in großen Anwaltskanzleien ein Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Dazu soll es nun eine deutsche Alternative geben, da ein Wechsel in eine englische LLP mit höheren einmaligen, aber auch laufenden Kosten für die Beteiligten verbunden sei. (vom/22.10.2012)

Zeit: Mittwoch, 7. November 2012, 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen