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Der Streit um die Urheberrechte und die Rolle, die dabei die Verwertungsgesellschaft Gema spielt, beschäftigt den Petitionsausschuss. In der öffentlichen Sitzung am Montag, 5. November 2012, diskutieren die Abgeordneten ab etwa 13 Uhr im Saal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses mehrere Petitionen zu dem Thema. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Dazu gehört die von 62.842 Personen online mitgezeichnete Petition von David Henninger, mit der Forderung, die "Gema-Vermutung" aufzuheben, ebenso wie die Petition von Thomas Theophil, die das Ziel verfolgt, eine staatliche Verwertungsgesellschaft nach dem Vorbild der Gema zu schaffen.
Henninger begründet sein Anliegen mit einem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand für alle Veranstalter, die wiederlegen müssten, dass nicht ausschließlich Gema-pflichtige Werke genutzt würden. Dabei prangert er insbesondere an, dass bei Streitfällen, wie beispielsweise bei unbekannten Urhebern, dennoch Gema-Gebühren zu entrichten seien.
Die Forderung nach einer staatlichen Verwertungsgesellschaft wird unter anderem damit begründet, dass die Gema "als Verwertungsgesellschaft für Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte eine Monopolstellung hat", was nicht mehr vertretbar sei, da Gema-Gebühren zum Teil erheblich erhöht werden sollen. Diese Erhöhungen bedeuteten für viele Diskotheken, Musiker und Konzertveranstalter das sichere Aus oder zumindest erhebliche Gewinneinbußen, schreibt der Petent.
Beide Petitionen wurden in den Internet-Foren des Petitionsausschusses intensiv diskutiert. Dabei überwog die Unterstützung für die Aufhebung der Gema-Vermutung. Die am häufigsten genannte Begründung lautete: Die Gema-Vermutung sei in Zeiten des Internets nicht mehr zeitgemäß und entspreche auch nicht der Vielfalt der heutigen Musikindustrie. So gebe es heute, etwa durch die zunehmende Nutzung freier Lizenzen, eine nie dagewesene Menge an freier Musik.
Dies betreffe insbesondere den Bereich der elektronischen Musik, bei der die Urheber entweder bewusst ihre Werke zur freien Verfügung stellten oder oftmals nicht zu ermitteln seien. Dass in diesen Fällen aufgrund der Gema-Vermutung dennoch Gebühren zu entrichten seien und die Gema so Gelder für eigentlich freie Werke kassiere, wird von vielen Nutzern als nicht tragbar bewertet.
Die sich im Forum in der Minderzahl befindenden Ablehner der Petition, verweisen auf die Rechte von Urhebern, die durchgesetzt werden müssten. Ohne eine Verwertungsgesellschaft, so die Einschätzung, würden Urheber nicht mehr von ihrer Arbeit existieren können. Die Forderung nach einer staatlichen Verwertungsgesellschaft findet hingegen nur wenige Unterstützer im Diskussionsforum. Auch wenn eine Reform der Gema als dringlich erachtet wird, zweifeln viele Kommentatoren daran, dass nun gerade eine staatliche Stelle deren Aufgaben besser wahrnehmen könnte.
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Ausschusses um 12 Uhr geht es um die Einrichtung von Masterstudienplätzen für Bachelorabsolventen. Die Petentin, Anna Hittmeyer, fordert, dass jeder Bachelorabsolvent "unabhängig von Note, Herkunft und sozialem Stand" einen Masterstudienplatz erhalten soll. Sie begründet ihr Anliegen unter anderem damit, dass der Konkurrenzkampf unter den Studenten steige, da nicht alle einen Masterplatz erhalten würden.
"Es geht nur noch darum, gute Noten zu erzielen, um einen Masterstudienplatz zu erhalten", kritisiert die Petentin. Die Möglichkeit, Interessen auch innerhalb des Studiums zu vertiefen, bleibe aus. Der Bachelor sei zudem meist nicht berufsqualifizierend, sodass "die übrig gebliebenen Studenten" kaum etwas mit dem Abschluss erreichen könnten.
Nach Ansicht der Petentin, werde "durch das angestrebte Ziel, dass die Studenten möglichst schnell das Studium beendet haben müssen, die Qualität sinken", heißt es weiter. "Dies alles ist nicht tragbar, wenn ein Studium interessant sein soll und auf den Beruf vorbereiten soll", urteilt Anna Hittmeyer.
Zum Abschluss der Sitzung – gegen 14 Uhr – geht es um den Tierschutz. Der Petent, Andre Czaplinski, fordert mit seiner Petition, dass technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte, Schmerzen oder durch Strafreize zu beeinflussen, von Privatpersonen nicht mehr vertrieben, erworben oder angewendet werden dürfen.
Dies betreffe insbesondere Stachel- und Korallenhalsbänder sowie elektrische und chemische Dressurgeräte. Zur Begründung verweist er darauf, dass derzeit auch nicht ausreichend geschulte Personen derartiger Geräte einsetzen könnten, was zur Folge haben könne, "dass Tieren Schmerzen und Verletzung beigefügt werden können, die zu nicht mehr heilbaren Schäden führen können".
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten alle Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/29.10.2012)
Zeit: Montag, 5. November 2012, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 4.900
Interessierte können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030 / 227–35257, Fax: 030 /227–36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) als Zuhörer anmelden. Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Nicht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen, z. B. mit Mobiltelefonen, sind nicht gestattet.