"Kosten für sozialen Arbeitsmarkt nicht vertretbar"

Max Straubinger

Auf Kritik stößt die Idee eines sozialen Arbeitsmarkts bei Max Straubinger (CDU/CSU) im Interview. Aus Sicht des Vizevorsitzenden des Sozialausschusses ist das jetzige Modell, das Lohnkostenzuschüsse von maximal 75 Prozent für Arbeitgeber im Falle der Einstellung besonders schwer vermittelbarer Erwerbsloser vorsieht, "durchaus wirkungsvoll". Der Abgeordnete moniert zudem die Kosten für die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarkts.

Für ein solches Modell plädieren Anträge der SPD (17/11199) und Bündnis 90/Die Grünen (17/11076), über die das Plenum des Bundestags am Donnerstag, 8. November 2012, debattieren will. Das Interview im Wortlaut:

Entschärft sich angesichts der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt nicht von selbst das Problem, dass  besonders schwer vermittelbare Erwerbslose kaum Jobs finden?

Wir haben durchaus beachtliche Erfolge bei der Eingliederung solcher Personen in den Arbeitsmarkt erzielt. Allerdings sind in diesem  Bereich noch mehr Anstrengungen nötig. Der Rückgang der Erwerbslosigkeit wird dieses Problem leider nicht von allein lösen.

Wie groß ist der Kreis der Betroffenen? Die Rede ist von Arbeitslosen "mit besonders komplexen Problemlagen" oder "besonders schweren Vermittlungshemmnissen". Was verbirgt sich konkret hinter solchen Begriffen?

Die Grünen wollen im Rahmen des von ihnen entworfenen sozialen Arbeitsmarkts 200.000 Stellen schaffen. Ich bezweifele allerdings, dass damit alle Erwerbslosen dieser Art erfasst würden, die Zahl der Betroffenen liegt deutlich höher. Diese Personen haben in der Regel keine Berufsausbildung, sie kämpfen nicht selten mit psychischen Problemen, gesundheitliche Einschränkungen reduzieren ihre Leistungsfähigkeit, zu beobachten ist Unzuverlässigkeit, es mag auch Vorgeschichten mit Drogenmissbrauch oder Straffälligkeiten geben. Oft kommen mehrere dieser Faktoren zusammen, wodurch sich die Problemlage erst richtig verschärft.

Wo liegen die Defizite bei den bisherigen Programmen zur Förderung solcher Erwerbsloser?

Ich kann keine Mängel erkennen. Im Sozialgesetzbuch sind diverse Instrumente verankert, die dem Ziel dienen, diese Personen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Konzepte sind durchaus wirkungsvoll, auf diese Weise werden viele Betroffene gefördert. So können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie solche Erwerbslose einstellen. Vielleicht muss man die konkrete Vermittlungstätigkeit im Einzelfall noch passgenauer gestalten, etwa bei Behinderten. Doch das ist Sache der Arbeitsagentur vor Ort. Alle Fördermaßnahmen hängen natürlich davon ab, ob genügend Jobs zur Verfügung stehen.

Wie stehen Sie grundsätzlich zur Idee eines sozialen Arbeitsmarkts? Eigentlich mutet dieses Modell angesichts der ungelösten Problemlage doch überzeugend an.

Ich glaube nicht, dass die Schaffung eines speziellen sozialen Arbeitsmarkts nötig und sinnvoll ist. Letztlich ist es entscheidend, Erwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, und zwar auch dann, wenn sie schwer vermittelbar sind. Die Unterstützung solcher Erwerbsloser ist schon jetzt sehr weitreichend. Die Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent können innerhalb von fünf Jahren unter bestimmten Bedingungen alles in allem immerhin 48 Monate gewährt werden. Auf dieser Grundlage müsste es möglich sein, jemanden an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Im Übrigen ist es aus meiner Sicht nicht sinnvoll, immer mehr Beschäftigungsmaßnahmen auf der Basis einer langfristigen Förderung einzuführen. So manche könnten verlockt sein, sich innerhalb eines sozialen Arbeitsmarkts auf Dauer einzurichten.

Zur Idee eines sozialen Arbeitsmarkts gehört es, Unternehmen eventuell Lohnkostenzuschüsse von bis zu 100 Prozent zu gewähren, wenn sie besonders schwer vermittelbare Erwerbslose einstellen. Diese Subventionierung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass solche Beschäftigten eine nur geringe Produktivität haben. Ist es nicht sinnvoll, Arbeit statt Erwerbslosigkeit zu finanzieren?

Das ist keineswegs plausibel. Wenn Arbeitgeber den gesamten Lohn erstattet  bekommen, weil die Produktivität dieser Beschäftigten bei null liegt, dann stellt sich die Frage, ob diese Personen überhaupt erwerbsfähig sind. Als erwerbsfähig gelten alle, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. In diesem Fall wird aber eine gewisse Arbeitsleistung erbracht, und dann wäre ein 100-prozentiger Lohnkostenzuschuss eine Überförderung, eine Überkompensation für Unternehmer. Das gegenwärtige Limit von maximal 75 Prozent macht sehr wohl Sinn.

Ohne Zweifel kostet die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarkts Geld. Aber lässt sich dies nicht gegenfinanzieren mit den Mitteln, die wegen des allgemeinen Rückgangs der Erwerbslosigkeit eingespart werden?

Eine solche Kalkulation ist nicht überzeugend. Im Detail verrechnen die Befürworter eines sozialen Arbeitsmarkts Kostenfaktoren und Einspareffekte auf eine nicht plausible Weise. In der Gesamtsumme würde die Schaffung von 100.000 Stellen nach diesem Muster den Bund jährlich mit 750 Millionen Euro belasten, bei 200.000 solchen Jobs wären es 1,5 Milliarden Euro. Und das ist angesichts eines zweifelhaften Nutzens dieses Modells nicht vertretbar.

(kos/01.11.2012)