Grünen-Fraktion will "Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder"

Inneres/Antrag - 02.11.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „durch Vorlage eines Gesetzentwurfs die Möglichkeit der Beschränkung der Berufstätigkeit“ von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären“ regeln. Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit ausgeschiedener Regierungsmitglieder und Parlamentarischer Staatssekretäre sei geboten, „wenn diese unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht“, schreibt die Fraktion zur Begründung eines entsprechenden Antrags (17/11204). Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft „zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen“ müssten verhindert werden.

Die Fraktion fordert daher eine Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre „von mindestens drei Jahren, um eventuelle Interessensverflechtungen sichtbar zu machen“. In dieser Zeit sollten berufliche Tätigkeiten untersagt werden, „wenn zu besorgen ist, dass sie mit dem früheren Amt und den damit verbundenen Pflichten und staatlichen Interessen im Konflikt stehen“.

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