Einladung zum Öffentlichen Fachgespräch "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen"

Ausschuss für Bildung und Forschung (öffentliche Anhörung) - 02.11.2012

Berlin: (hib/ROL) Wissenschaftliche Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen tragen die Gefahr in sich, dass Ergebnisse für die Entwicklung von Biowaffen verwendet und Ergebnisse missbraucht werden könnten. Dieser Komplex der „doppelten Verwendung“ von wissenschaftlichen Erkenntnissen wird als „Dual-Use-Problematik“ bezeichnet. International wird die Thematik des Umgangs mit „Dual-Use“- Mikroorganismen und -Substanzen intensiv diskutiert.

Zu einem Öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen“ lädt am Mittwoch, 7. November 2012 um 9.30 Uhr der Ausschuss für Bildung und Forschung in das Berliner Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300, ein. Das Fachgespräch wird etwa zwei Stunden dauern.

Grundsätzlich besteht in der Forschungswelt Konsens, dass die Sicherheit der Bevölkerung das höchste Gut ist. „Allerdings kommt auch der Freiheit der Forschung und der Publikationsfreiheit im Hinblick auf Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen große Bedeutung zu“, schreibt die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) in ihrer Stellungnahme zum Fachgespräch. Die DFG ist der Meinung, dass den Wissenschaftlern, aber auch den Gutachtern, den Entscheidungsgremien sowie der Geschäftsstelle der DFG ein Verhaltenscodex an die Hand gegeben werden sollte, der die Problematik der Arbeiten mit hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen aufgreift und auf die spezifische Situation in Deutschland eingeht.

Welche Regelungen könnten am besten geeignet sein, der Forschung die erforderliche Freiheit zu garantieren, aber dennoch eine hohe Sicherheit zu gewährleisten?, fragt auch das Robert-Koch-Institut für Biologische Sicherheit. Ziel müsse sein, neben dem Selbstverständnis guter Forschungspraxis und der Verantwortung, die ein Wissenschaftler in seinem unmittelbaren Arbeitsbereich hat, auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu realisieren. Es gilt, Missbrauchspotenziale von Anfang an zu vermeiden oder zu minimieren. Dieser Aspekt müsse als unverzichtbarer Bestandteil „guter wissenschaftlicher Praxis“ verstärkt in das Bewusstsein gerückt und handlungsleitend werden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher

Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften,

Halle/Saale

Alexander Kurz, Mitglied im Vorstand der Fraunhofer-Gesellschaft,

Vorstandsbereich Personal und Recht, München

Christof Potthof, Gen-ethisches Netzwerk e. V. (GeN), Bereich

Landwirtschaft und Lebensmittel, Berlin

Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Leiter

des Zentrums für Biologische Sicherheit, Berlin

Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und

internationales Strafrecht, Freiburg

Günter Stock, Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie

der Wissenschaften, Berlin

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227- 3 28 61, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter