Christine Aschenberg-Dugnus, FDP

Rechtsanwältin

Wahlkreis 004 Rendsburg-Eckernförde
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein

Geboren am 22. September 1959 in Eppstein/Ts. verheiratet, ein Kind.

1978 Abitur Herderschule Kassel. 1978 bis 1979 Studium Wirtschaftswissenschaften an der Gesamthochschule Kassel. 1979 bis 1985 Studium der Rechtswissenschaften an der Phillipps-Universität Marburg. 1986 Erste Juristische Staatsprüfung. 1989 Große Juristische Staatsprüfung.

Von 1992 bis 2000 Geschäftsführerin des Graduiertenkollegs "Nationales und Internationales Umweltrecht" am Institut für Umweltschutz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der CAU.

Seit Oktober 2001 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei.

Seit 1997 Mitglied der FDP. Von 1998 bis 2008 Gemeindevertreterin in Strande. Von März 2001 bis April 2009 Kreisvorsitzende KV Rendsburg-Eckernförde. Seit 2001 Beisitzerin im Landesvorstand. Seit 01.04.2003 Fraktionsvorsitzende der FDP- Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde. Seit 2003 Vorsitzende des Landesfachausschusses Gesundheit. Seit 2003 Mitglied im Bundesfachausschuss Gesundheit. Seit September 2007 Stellvertretende Landesvorsitzende.


Kontakt

Christine Aschenberg-Dugnus, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, Strande

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, Strande

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".