Birgitt Bender, Bündnis 90/Die Grünen

Juristin

Wahlkreis 259 Stuttgart II
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 28. Dezember 1956 in Düsseldorf.

Grundschule und 1975 Abitur in Düsseldorf. Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Genf und Freiburg, 1980 erstes Staatsexamen, Referendariat in Berlin, u. a. praktische Ausbildung bei einer Anwältin und Kommunalpolitikerin in San Francisco, 1984 zweites Staatsexamen.

1984 bis 1988 Justiziarin, später Frauenreferentin bei den Grünen im baden-württembergischen Landtag. Lehraufträge an mehreren Fachhochschulen.

Stellvertretende ehrenamtliche Landesvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg (DPWV).

Über Engagement in Bürgerinitiativen, Dritte-Welt-Solidaritätsarbeit und Frauenbewegung zu den Grünen; 1988 bis 2001 Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg, 1988 bis 1990 Fraktionsvorsitzende (erste weibliche Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg), 1992 bis 2000 stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Birgitt Bender, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED), Berlin,

Mitglied des Beirates

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, Stuttgart,

Stellv. Landesvorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

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