Sylvia Canel, FDP

Hamburg

1978 Abitur in Hamburg; 1987 Studium der Biologie, der Germanistik sowie der Pädagogik an der Universität Hamburg und 1. Staatsexamen; 1989  Referendariat und 2. Staatsexamen; 1989 Selbständig als Gymnasiallehrerin mit Lehraufträgen an Vor-,Grund-, Realschulen und an Gymnasien.

2002 Eintritt in die FDP; 2003 - 2006 Kreisvorsitzende Kreis Walddörfer, stv. Vorsitzende Bezirk Wandsbek; 2005 - 2007 Vorsitzende des Landesfachausschusses für Bildung, Wissenschaft und Sport; 2005 - 2007 Beisitzerin des Landesvorstandes und bildungspolitische Sprecherin der FDP Hamburg; 2005  Mitglied der Liberalen Frauen Hamburg e.V.; 2007 Kreisvorsitzende FDP Alstertal-Walddörfer; 2007 Stv. Landesvorsitzende der FDP Hamburg und bildungspolitische Sprecherin der FDP Hamburg; 2008 Gründung der Arbeitsgemeinschaft - Die Modernen Liberalen.

1998 – 2002 Elternratsvorsitzende der Grundschule Schule am Walde; 2000 Gründung der Elternselbsthilfegruppe für Eltern mit ADS/ADHS Kindern „Eltern helfen Eltern“; 2001 Mitglied von Juvemus e.V. zur  Förderung von Kindern mit Teilleistungsschwächen; 2004 Kuratorin der Freunde der Laeiszhalle, vormals Musikhalle Hamburg.


Kontakt

Sylvia Canel, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Auswärtiger Ausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates

Stellvertretendes Mitglied

  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Lehrbeauftragte,

FHH - Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".