Alexander Dobrindt, CDU/CSU

Diplomsoziologe

Wahlkreis 226 Weilheim
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 7. Juni 1970 in Peißenberg; römisch-katholisch; verheiratet.

1989 Abitur am Gymnasium Weilheim. 1989 bis 1995 Studium der Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

1996 bis 2001 Kaufmännischer Leiter und 2001 bis 2005 Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens; Diplomsoziologe.

1986 Eintritt in die Junge Union, 1987 bis 1999 Ortsvorstandsmitglied, 1987 bis 1990 Kreisvorstandsmitglied, 1990 bis 1997 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1993 bis 1997 stellvertretender JU-Bezirksvorsitzender; seit 1990 Mitglied der CSU, seit 1999 Ortsvorsitzender der CSU. Seit 1996 Marktgemeinderat in Peißenberg und Kreisrat in Weilheim-Schongau.

Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied im Vorstand des CDU/CSU-Parlamentskreises Mittelstand. Seit Februar 2009 Generalsekretär der Christlich Sozialen Union. Seit April 2009 Kreisvorsitzender der CSU Weilheim-Schongau.


Kontakt

Alexander Dobrindt, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss
  • Sportausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Christlich-Soziale Union, München,

Generalsekretär, monatlich, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

Krankenhaus GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau, Schongau,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Stellv. Mitglied des Beirates

Landkreis Weilheim-Schongau, Weilheim,

Mitglied des Kreistages

Marktgemeinde Peißenberg, Peißenberg,

Mitglied des Gemeinderates

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".