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Rechtsanwalt
Wahlkreis 245 Nürnberg-Süd
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 30. März 1964 in Nürnberg, römisch-katholisch; verheiratet.
1984 Abitur am Willstätter Gymnasium; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; 1990 erstes, 1994 zweites Staatsexamen.
1993 Mitarbeiter Siemens-Zentrale Nordamerika Legal Department - New York, USA; 1994 - 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag; seit 1994 Rechtsanwalt (für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 1996 bis 2009 Syndikusanwalt; seit 2002 Geschäftsführer.
Vizepräsident im Verband Deutscher Konzertchöre Landesverband Bayern, Gründungsvorstand der Fränkischen Gesellschaft für Kultur, Politik und Zeitgeschichte, Gründungsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Nürnberg-Mittelfranken, Präsidiumsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, 2003 bis 2009 stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Nürnberg.
Seit 1980 Mitglied der CSU und der Jungen Union, seit 2009 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach. 1996 bis 2009 Stadtrat der Stadt Nürnberg; 2003 bis 2009 Fraktionsvorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion Nürnberg; seit März 2011 Integrationsbeaufragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Michael Frieser, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Nürnberg
Syndikusanwalt,
Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg
Rechtsanwalt, Nürnberg,
Mandant 1, 2009, Stufe 3
2010, Stufe 3
2011, Stufe 3
Mandant 2, monatlich, Stufe 1
Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Verband Deutscher Konzertchöre e.V., Landesverband Bayern, Neuss,
Vizepräsident, ehrenamtlich
mida Parkhausverwaltungs- und Werbegesellschaft mbH, Nürnberg
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".