Winfried Hermann, Bündnis 90/Die Grünen

Fachbereichsleiter (VHS)

Wahlkreis 290 Tübingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 19. Juli 1952 in Rottenburg am Neckar; verheiratet, eine Tochter.

1971 Abitur. 1972/73 Zivildienst. 1973 bis 1979 Studium der Fächer Deutsch, Politik und Sport in Tübingen, Staatsexamen. 1979 bis 1984 Referendariat und Schuldienst am Gymnasium, Stuttgart.

1989 bis 1998 Fachbereichsleiter an der Volkshochschule Stuttgart für Gesundheit und Umwelt.

1. Vorsitzender im Kuratorium Sport und Natur, Mitglied im Beirat der Deutschen Flugsicherung, Mitglied der Naturfreunde.

1992 bis 1997 Landesvorsitzender der GRÜNEN in Baden-Württemberg. 1984 bis 1988 Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg. Verkehrspolitischer und sportpolitischer Sprecher in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Mitglied des Bundestages seit 1998.

> durch Verzicht ausgeschieden am 27. Mai 2011; Nachfolger Abgeordneter  Till Seiler, Bündnis 90/Die Grünen (bis 3. Dezember 2011)


Kontakt

Winfried Hermann, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,

Mitglied des Beirates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,

Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates (bis 31.12.2009)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Kuratorium Sport und Natur e.V., München,

1. Vorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".