Ordentliches Mitglied
- Wahlausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Vermittlungsausschuss
Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Rechtsanwältin, Sozialarbeiterin
Wahlkreis 082 Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Gewählt über Landesliste Berlin
Geboren am 15. Dezember 1955 in Recklinghausen/NRW; ledig.
Studium der Sozialarbeit und der Rechtswissenschaften.
1977 bis 1979 Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel. 1985 zweites Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwältin.
Seit 1979 Mitglied der Westberliner Alternativen Liste; 2000 bis 2001 Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. 1989 bis 2000 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, 1989 bis 1990 und 1998 bis 2000 Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.
Mitglied des Bundestages seit 2002; 2001 bis 2005 Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, seit Oktober 2005 Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Renate Künast, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Verlag Herder GmbH, Freiburg,
Autorenhonorar, 2009, Stufe 1
Quadriga Hochschule für Kommunikation und Management, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Berliner AIDS-Hilfe e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Förderkreis politische Rhetorik und Kommunikation, Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Humanistische Union e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".