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Sprachwissenschaftler
Wahlkreis 274 Heidelberg
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
Geboren am 29. Juni 1955 in Bad Mergentheim; verheiratet, zwei Söhne.
1974 Abitur in Memmingen. Studium der Germanistik und Philosophie in München und Tübingen, 1980 Magister-Examen mit Schwerpunkt Linguistik in Tübingen.
1981 bis 1984 Wissenschaftlicher Assistent und Berater. 1989 bis 1992 Professor für sprachliche Kommunikation an der Stuttgarter Merz-Akademie.
1980 Gründungsmitglied der Grünen. Von 1984 bis 1988 sowie von 1992 bis 2000 Fraktionsvorsitzender der Grünen bzw. von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg. Juni 2000 bis Dezember 2002 Bundesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2000 bis 2008 Mitglied des Parteirates, im Sommer 2005 Wahlkampfmanager von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mitglied des Bundestages seit 2002; Januar 2003 bis Februar 2005 Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit, Februar bis September 2005 außenpolitischer Sprecher. Von Oktober 2005 bis Oktober 2009 Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Von November 2009 bis Februar 2012 stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Politischer Koordinator des Arbeitskreises 1 (Wirtschaft und Soziales) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie.
Fritz Kuhn, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin,
Mitglied der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, Heidelberg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Theaterhaus Stuttgart, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".