Andreas G. Lämmel, CDU/CSU

Konditor, Diplom-Ingenieur (FH)

Wahlkreis 160 Dresden I
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 19. April 1959 in Falkenstein/Vogtland; evangelisch-lutherisch, verheiratet, zwei Kinder.

1965 bis 1975 Polytechnische Oberschule. 1975 bis 1977 Lehrausbildung. 1978 bis 1979 Wehrdienst.

Konditor, Diplom-Ingenieur (FH).

1989 Neues Forum, 1990 Eintritt in die CDU. 1994 Wahl in den Sächsischen Landtag, dort 1999 bis 2005 wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und 2004 bis 2005 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Andreas G. Lämmel, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Wohnungsgenossenschaft "Glückauf" Süd Dresden e.G., Dresden,

Vorsitzender des Aufsichtsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Dresdner Kreuzchor, Dresden,

Mitglied des Kuratoriums

Heinrich-Schütz Konservatorium Dresden e.V., Dresden,

Rechnungsprüfer

Landestourismusverband Sachsen e.V., Dresden,

Präsident

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".