Dr. Erwin Lotter, FDP

Arzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapeut

Wahlkreis 253 Augsburg-Land
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 8. Februar 1951 in München, drei erwachsene Kinder.

1951 geboren als Jüngstes von drei Geschwistern, 1970 Abitur am humanistischen Ludwigsgymnasium in München, 1970 bis 1976 Studium der Humanmedizin in Ulm und München, 1977 Approbation als Arzt, anschließend Stabsarzt der Bundeswehr, 1979 bis 1986 Weiterbildung zum Allgemeinarzt und Psychotherapeuten, seit 1986 in Gemeinschaftspraxis mit  Ehefrau in Aichach bei Augsburg niedergelassen.

Seit 1995 Mitglied der FDP, seit 1995 stellvertretender Ortsvorsitzender der FDP Aichach, von 1997 bis 2008 Kreisvorsitzender der FDP Aichach-Friedberg, seit 2008 stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Aichach-Friedberg, seit 2005 stellvertretender Bezirksvorsitzender der FDP Schwaben, Mitglied im LFA Gesundheit & im LFA Arbeit und Soziales, 2009 Gründung und Vorsitzender der Vereinigung Liberaler Ärzte e.V. (VLÄ).

Seit 2002 Stadtrat von Aichach, von 2002 bis 2008 Schulreferent & seit 2008 Kulturreferent in Aichach, seit 2008 Kreisrat von Aichach-Friedberg.

 


Kontakt

Dr. Erwin Lotter, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Gemeinschaftspraxis Dr. Lotter GbR, Aichach,

Arzt, selbständig

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Aichach-Friedberg, Aichach,

Mitglied des Kreistages

Stadt Aichach, Aichach,

Mitglied des Stadtrates

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Gemeinschaftspraxis Dr. Lotter GbR, Aichach

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".