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Ministerialdirigentin
Wahlkreis 259 Stuttgart II
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 13. Juni 1962 in Stuttgart; evangelisch; verheiratet.
Schule: Evangelisches Mörike-Gymnasium Stuttgart; Abitur; bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 1. und 2. Staatsexamen (jeweils mit Prädikat); 1990 bis 1991 Rechtsanwältin in der Kanzlei Bürkle und Partner, Stuttgart.
1991 bis 2003 Landeshauptstadt Stuttgart / Rechtsamt, zuletzt Leitende Stadtrechtsdirektorin;
2003 bis 2007 Leiterin des Oberbürgermeisterbüros in der Landeshauptstadt Stuttgart bei Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Stadtdirektorin; seit 2007 Abteilungsleiterin im Landtag von Baden-Württemberg, Ministerialdirigentin.
Ehrenamtliches Engagement: Mutter und Kind (MUK) - Wir bauen ein Haus - Hilfen für Mütter und Kinder e.V.
1989 Eintritt in die CDU; 1999 bis 2004 Mitglied im Bezirksbeirat Möhringen; 2003 bis 2007 Vorsitzende der Bezirksgruppe Möhringen; seit 2000 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Stuttgart und stv. Vorsitzende der Frauen Union Stuttgart.
Karin Maag, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ministerialdirigentin,
Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart
Barmenia Krankenversicherungen a. G., Wuppertal,
Mitglied des Beirates
Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK), Aachen,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e.V., Stuttgart,
Mitglied des Ausschusses
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".