Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Tourismus
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Meisterin der Ländlichen Hauswirtschaft
Wahlkreis 246 Roth
Direkt gewählt in Bayern
Geboren am 16. Oktober 1955 in Lauf a.d. Pegnitz; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.
Mittlere Reife, Landwirtschaftsschule Roth; 1981 Meisterprüfung in der ländlichen Hauswirtschaft; 1983 Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebes der Eltern in Lauf/Dehnberg.
Seit 1990 Kreisrätin im Nürnberger Land; seit 1996 Mitglied der Frauen Union FU; seit Juni 2009 stellvertretende Vorsitzende des CSU Bezirksverbands Mittelfranken; Mitglied des Bundestages seit 2002; 2004/2005 agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe; seit 2009 tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion; 2006/2009 Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus; seit Februar 2010 Mitglied der Deutsch-Maltesischen sowie der Deutsch-Ungarischen Parlamentariergruppe; seit Oktober 2011 Mitglied im CSU-Parteivorstand; seit November 2011 Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft der CSU.
Marlene Mortler, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
QS Qualität und Sicherheit GmbH, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Absatzfonds der Landwirtschaft, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich
Bayerische Landeszentrale für Neue Medien, München,
Mitglied des Medienrates
Bayerische Versicherungskammer, München,
Mitglied im landwirtschaftlichen Beirat
Landkreis Nürnberger Land, Lauf an der Pegnitz,
Mitglied des Kreistages
Bayerischer Bauernverband, München,
Stellv. Landesvorsitzende der Landfrauen (bis April 2012)
Bayerischer Bauernverband Bezirk Mittelfranken, Ansbach,
Bezirksvorsitzende der Landfrauen (bis März 2012)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".