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Jurist
Schleswig-HolsteinAm 28. Juli 1964 in Hamburg geboren; verheiratet; eine Tochter; ein Sohn.
1983 Abitur in Hamburg; Einstufige Juristenausbildung in Hamburg und Bombay, (Fachschaftsrat an der Universität Hamburg FB Jura II); 1990 Rechtsanwaltspraxis in Hamburg; seit Juli 1990 im schleswig-holsteinischen Landesdienst ;u.a. als Leiter des Ministerbüros; Justitiar; Europareferent im Sozialministerium (Sprecher der Beamtengruppe im Personalrat); Gruppenleiter beim Landesrechnungshof (Personalratsvorsitzender); Referatsleiter in der Staatskanzlei (Haushalt, Verwaltungsmodernisierung); 2003 bis 2005 Geschäftsführer der DFB Kulturstiftung (Aufbau des begleitenden Kunst- und Kulturprogramms der Bundesregierung zur FIFA WM 2006 unter der künstlerischen Leitung von André Heller); 2006 Kurzzeitexperte der EU beim Twinning-Projekt zum Aufbau der öffentlichen Finanzkontrolle in Bulgarien; seit 2005 in der Staatskanzlei (Kulturabteilung): Leiter des Referats für Nationale Minderheiten, Heimatpflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Soziokultur, kulturelle EU-Angelegenheiten, Denkmalpflege, Fachaufsicht Landesämter für Kultur (stv. Vorsitzender des Hauptpersonalrats und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte bei den obersten Landesbehörden).
In den 70er und 80er Jahren politisches Engagement in der Friedensbewegung; Mitgliedschaft bei SDAJ, DKP und MSB; von 1992 bis 2005 Mitglied der SPD; Eintritt in die Linkspartei Schleswig-Holstein im Jahr 2005; von 2006 bis 2007 Vorsitzender der Landesfinanzrevisionskommission und Sprecher der Linkspartei in der gemeinsamen Steuerungsgruppe von Linkspartei und WASG in SH; seit Juni 2007 Mitglied der Bundesfinanzrevisionskommission der Linken (stv. Vorsitzender der BFRK seit Mai 2008).
Raju Sharma, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beamter (Ministerialrat),
Landesregierung Schleswig-Holstein, Kiel
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".