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Unternehmensberater
Wahlkreis 219 München-Ost
Gewählt über Landesliste Bayern
Seit 1968 wohnhaft in München.
Abitur 1966 in Bremen. Wehrdienst 1966 bis 1968 bei der Marine. Studium der Betriebswirtschaftslehre 1968 bis 1972, Diplomkaufmann; Assistent an der Universität München 1973 bis 1975, Dr. rer. pol.
Seit 1976 Unternehmensberater. Seit 1980 Aufbau einer eigenen Beratungsgesellschaft, Verkauf dieser Gesellschaft an eine internationale Beratungsgruppe, Geschäftsführer dieser Gesellschaft bis Ende 1993. Ab 1994 selbständiger Unternehmensberater.
Mitglied in der American Chamber of Commerce.
Seit 1973 Mitglied der FDP, 1974 bis 1984 Mitglied und seit 2004 Vorsitzender des FDP-Stadtvorstandes München, 2005-2009 Mitglied des FDP-Bundesvorstandes.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Dr. Rainer Stinner, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Unternehmensberater, München,
Klient 1, 2010, Stufe 3
2011, Stufe 3
Klient 2, 2011, Stufe 3
2012, Stufe 3
nanosky AG, München,
Mitglied des Beirates, 2012, Stufe 3
AIESEC e.V., Lokalkomitee München, München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Stiftung "Wings of Hope Deutschland", München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Südosteuropa-Gesellschaft e.V., München,
Beisitzer des Präsidiums, ehrenamtlich
TAMAD e.V., München,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".