Marco Wanderwitz, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 164 Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 10. Oktober 1975 in Chemnitz, evangelisch-lutherisch, verheiratet, drei Kinder.

Schule in Hohenstein-Ernstthal und Lichtenstein, Abitur 1994. Wehrdienst in Frankenberg. Hochschulstudium in Dresden und Potsdam, 2000 erstes juristisches Staatsexamen, praktische Ausbildung am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz,  2002 zweites juristisches Staatsexamen. Rechtsanwalt, Assessor/Volljurist mit Befähigung zum Richteramt.

Erster stellvertretender Vorsitzender CDU-Kreisverband Zwickau; Mitglied im Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises Chemnitz/Zwickau; Mitglied im Vorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung Zwickau. Ehrenamtlicher Kreisrat des Landkreis Zwickau. Ehrenamtlicher Stadtrat der Stadt Hohenstein-Ernstthal, ehrenamtlicher Verbandsrat des Zweckverband "Am Sachsenring", ehrenamtliches stellvertretendes Mitglied des Verbundausschuss des Städteverbund Sachsenring, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SRM Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH. Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Hohenstein-Ernstthal mbH.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Chemnitzer Land/Stollberg, direkte Wiederwahl 2005. 2009 Direktwahl im neuen Bundeswahlkreis Chemnitzer Umland/Erzgebirgskreis II. Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion, Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien sowie im Unterausschuss Neue Medien. Stellvertretender  Vorsitzender der Deutsch-Portugiesischen Parlamentariergruppe.


Kontakt

Marco Wanderwitz, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Neue Medien
  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Rechtsausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Wahlprüfungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE - OSZE PV
  • Gemeinsamer Ausschuss
  • Vermittlungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Prof. Mayer & Kollegen, Leipzig,

Rechtsanwalt

3. Funktionen in Unternehmen

SRM Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH, Hohenstein-Ernstthal,

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Volksbank Mittweida eG, Mittweida,

Mitglied des Aufsichtsrates

Wohnungsgesellschaft Hohenstein-Ernstthal mbH, Hohenstein-Ernstthal,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin,

Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Landkreis Zwickau, Zwickau,

Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich

Stadt Hohenstein-Ernstthal, Hohenstein-Ernstthal,

Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Städteverbund "Sachsenring", Hohenstein-Ernstthal,

Stellv. Mitglied des Verbundausschusses, ehrenamtlich

Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,

Ordentliches Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Zweckverband "Am Sachsenring", Hohenstein-Ernstthal,

Mitglied des Verbandsrates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Portugiesische Gesellschaft e.V., Berlin,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".