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Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 16. Dezember 1959 in Karlsruhe; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1970 bis 1979 Goethe-Gymnasium Karlsruhe. 1979 bis 1985 Jurastudium, 1986 erstes Staatsexamen, 1986 bis 1989 Rechtsreferendar, 1989 zweites Staatsexamen.
1989 bis 1991 Staatsanwalt in Baden-Baden, 1991 bis 2000 Richter am Landgericht Karlsruhe; 2000 Referent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss "Parteispenden". 2001 Oberlandesgericht Karlsruhe (abgeordnet), seit Oktober 2002 Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Seit 1997 Vorsitzender des Wahlausschusses des Karlsruher SC, seit 2002 Vorstandsmitglied der Landesvereinigung Baden in Europa e. V. und Kuratoriumsmitglied im Internationalen Bund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., 2006 bis 2011 Kuratoriumsmitglied der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", seit 2007 Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung, seit 2010 Präsident des Karlsruher Sportclubs e.V. (KSC).
Seit 2002 Kreisvorsitzender der CDU Karlsruhe. Seit 1999 Stadtrat in Karlsruhe.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Ingo Wellenreuther, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Stadt Karlsruhe, Karlsruhe,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Internationaler Bund (IB), Verbund Karlsruhe,
Freie Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Karlsruher Sportclub e.V. (KSC), Karlsruhe,
Präsident, ehrenamtlich
Landesvereinigung Baden in Europa e.V., Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Mitglied des Kuratoriums (bis 26.05.2011)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".