Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Verwertung von kontaminierten Stoffen kann beschränkt werden
Berlin: (hib/MAR/MIK) Die Bundesregierung hat keine Schätzungen über die volkswirtschaftlichen Kosten des nuklearen Ereignisses in Tschernobyl am 26. April 1986 in Deutschland angestellt oder in Auftrag gegeben. Die tatsächlichen Entschädigungsleistungen des Bundes für Schäden infolge des Reaktorunfalls würden sich jedoch bis zum 30. Juni dieses Jahres auf rund 238 Millionen Euro belaufen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2682) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2547) hervor.
Kontaminierte Biomasse aus von Tschernobyl kontaminierten Regionen in Deutschland dürften energetisch nur dann verwendet werden, wenn sie nicht zu Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft führe, heißt es in der Antwort weiter. Im Übrigen könne die Verwertung von kontaminierten Gegenständen oder Stoffen nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz durch Rechtsverordnungen verboten oder beschränkt werden.
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