Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > Der Entwurf des Seefischereigesetzes wird von Sachverständigen weitgehend abgelehnt
In den Augen des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein, vertreten durch Lorenz Marckwardt, wird das Gesetz erfolglos sein. „Wenn es nicht gemeldete Fischerei gibt, ist das ein Problem mangelhafter Kontrollen“, sagte er. Neue Vorschriften würden nicht geahndete Verstöße, die bereits heute verboten seien, nicht verhindern, wenn es an der Bereitschaft einzelner EU-Staaten fehle, schon gültige Verordnungen umzusetzen. Marckwardt vertrat die Ansicht, dass mit der Überarbeitung des Seefischereigesetzes der Berufstand „kriminalisiert“ werde. „Die bestehenden Fangbeschränkungen und Fangquoten führen bereits zur Resignation unter den Fischern.“ Unverständnis würden die Fischer auch den Plänen entgegen bringen, als Strafe den Entzug des nautischen Patents einzuführen. „Das kommt einem Berufsverbot gleich“, sagte er. Der Entzug wäre nur bei einem „seerechtlichen Fehlverhalten“ begründet. Mit solch einer Strafe würde den Seeleuten die Möglichkeit genommen, andere nautische Berufe auszuüben.
Der Sachverständige Frank Willmann, der Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft ist, hielt seinen Vorrednern entgegen, dass der Entwurf nicht nur aus Sicht von Straftatbeständen und Regulierungen betrachtet werden dürfe. „Trotz vieler Aussagen zur Nachhaltigkeit führte das bisherige Wirtschaften nicht zur bestandsschonenden Fischerei“, sagte er. Aus diesem Grund seien „Regulierungen richtig“, weil es nach wie vor Fischer gebe, „die alles mitnehmen, was ihnen ins Netz kommt“. Er stimmte aber der Forderung zu, dass eine alleinige umfassende Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland nicht ausreichend ist.
Nach Ansicht Kai Arne Schmidts von der Erzeugergemeinschaft der Hochsee- und Kutterfischer handeln die Fischer „praktisch immer fahrlässig“. Die unzähligen Verordnungen könne niemand ständig vor Augen haben. Außerdem seien diese widersprüchlich: So würde eine Bagatellregelung für Beifang von unter fünf Prozent der Fangmenge wie in Dänemark den Fischern das Leben erleichtern. „Denn einerseits sollen sie keinen Fisch über Bord werfen, andererseits werden sie an Land bestraft, wenn Fisch in die Netze gegangen ist, der nicht gefangen werden durfte“, beschrieb er das Dilemma.
Der ehemalige hamburgische SPD-Senator Jörg Kuhbier sah mit dem Gesetzentwurf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei gefährdet. „Der Gesetzgeber weicht weit über das Notwendige aus“, sagte er mit Blick auf das geplante Sanktionssystem der Entziehung nautischer Patente für Verstöße gegen das Seefischereigesetz.
Ein Punkt, den Dr. Peter Breckling vom Deutschen Fischereiverband ebenfalls als zulässige Bestrafung in Zweifel zieht: „In anderen Staaten wird Fehlverhalten durch das zeitweise Einstellen der Tätigkeit geahndet, doch jemanden die generelle Tätigkeit auf See zu entziehen, ist unangemessen.“ Alles Punkte, denen sich Hilke Looden von der Landwirtschaftskammer Niedersachen anschloss. Sie machte deshalb nur noch auf den Umstand aufmerksam, dass der Entwurf die Krabbenfischer dazu verpflichte, ihren Fang zu wiegen. „Aber weil es in diesem Bereich keine Quote gibt, ist ein Verstoß über eine erlaubte Menge hinaus nicht möglich“, erläuterte sie. Das Wiegen sei demnach gar nicht erforderlich, um einen Quotenanteil auszurechen. Nun müsse dennoch gewogen werden, weil es das Gesetz vorschreiben würde. „Wenn der Fischer das nicht tut, ist das ein Verstoß.“ Also müssten Fischer Wagen kaufen, obwohl es eigentlich nicht erforderlich sei.
Gitta Connemann (CDU/CSU) gab zu verstehen, dass die eindeutige Kritik an dem Entwurf an der Übererfüllung der EU-Vorgaben festgestellt worden sei und gab den Sachverständigen Recht, dass eindeutig geklärt werden müsse, was ein schwerer Verstoß sein soll. Holger Ortel (SPD) forderte die Sachverständigen auf darzulegen, in welchen Fällen zu Gunsten der Fischer das Gesetz ausgelegt werden könne. Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) erläuterte das Ziel des Gesetzes mit der gewollten Eindämmung der ungeregelten Fischerei. Sie stimmte aber zu, dass eine Geleichbehandlung aller Fischer in der Anrainerstaaten der Ostsee gewährleistet sein muss. Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) zeigte sich über den starken Verriss des Gesetzes überrascht und fragte nach Auswegen. Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen) trat für das Ziel der bestandserhaltenen Fischerei ein und wollte von den Sachverständigen wissen, welchen Stellenwert die selbstverantwortliche Fischerei habe.
Jörg Kuhbier schlug vor, dass der Schadenswert im Falle eines Verstoßes im Verhältnis zum Umsatz des betreffenden Fangs stehen sollte. Außerdem schlug er vor, statt Fischern sofort mit dem Patententzug zu drohen, ein System einzuführen, das ähnlich wie im Verkehrsrecht abgestufte Strafen und Punkte vorsieht. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die Fischerei über Managementpläne für einzelne Fischarten verfüge, die auf andere erweitert werden können. Peter Breckling gab zu bedenken, wenn eine Gleichbehandlung der Fischer EU-weit erreicht werden soll, dass die unterschiedlichen Rechtssysteme beachtet werden müssen. „Das Bemühen darum erkennen wir aber nicht“, sagte er. Kai Arne Schmidt plädierte dafür, Fische, die als ungewollter Beifang in den Netzen gefangen und zurückgeworfen werden anlanden zu dürfen, solange sie „marktfähig“ sind. Frank Willmann fügte im Sinne nachhaltiger Fischerei dazu an, dass der Beifang innerhalb des Quotensystems auf die erlaubte Gesamtfangmenge angerechnet werden könnte, um das Überbordwerfen nutzbarer Fische zu unterbinden.
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