Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Gesetzentwürfe zur Einrichtung und Finanzierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgelegt
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat strukturelle Probleme im Euroraum (zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten) ebenso schonungslos offengelegt wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion, heißt es im Gesetzentwurf zur ESM-Einrichtung (17/9045). Diese sollen mit dem ESM als dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus bekämpft werden. Damit solle das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch die von 25 Mitgliedstaaten unterzeichneten Fiskalvertrag weiter verstärkt werden.
Zudem werde als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiv abwenden zu können. Der ESM soll ab Juli 2012 den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Stabilitätshilfe zur Verfügung stellen können, wenn es zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seine Mitgliedstaaten unabdingbar ist.
Der ESM soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, heißt es im Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung am ESM (17/9048). Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen, heißt es weiter. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital betragen. Das einzuzahlende Kapital wird in Teilbeträgen bereitgestellt, schreiben die Fraktionen. Die in diesem Jahr anfallende Tranche soll durch einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 8,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden, den das Kabinett bereits verabschiedet hat.
Schließlich wollen die Fraktionen mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (17/9049) die Möglichkeit schaffen, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingung des Bundes einzuführen.
Über die drei Gesetzentwürfe der Koalition wird der Bundestag erstmals am kommenden Donnerstag debattieren.
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