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Neben der Angleichung an europäische Vorschriften sieht der Gesetzentwurf auch die Einbeziehung der Gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung aber nur zum Teil aufnehmen will.
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