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Falk bezeichnete die seinerzeit bei fünf betroffenen Ländern, fünf Staatsanwaltschaften und sechs Polizeibehörden angesiedelte Aufklärungsarbeit als „hochgradig risikobehaftet“. Im einzelnen bemängelte er, es habe „kein einheitliches Ermittlungs- und Fahndungskonzept“ gegeben, es sei zu Doppelarbeit gekommen, bei der Öffentlichkeitsarbeit seien Probleme entstanden und vor allem habe keine Stelle existiert, bei der sämtliche Erkenntnisse zusammengeführt und ausgewertet worden seien. Eine zentrale Ermittlungsführung in solch schwerwiegenden Fällen müsse zwar nicht automatisch dem BKA übertragen werden, bei dieser Mordserie wäre seine damalige Behörde jedoch „am besten geeignet gewesen“. Der Zeuge betonte, 2006 hätte das BKA das für die Bearbeitung dieses Falls „nötige Kräftepotenzial zur Verfügung gestellt“. Damit widersprach er dem bayerischen Ex-Innenminister Günther Beckstein (CSU), der vor dem Ausschuss seinen Widerstand gegen eine BKA-Zuständigkeit damit begründet hatte, es wäre nicht sinnvoll gewesen, 200 mit den Tötungsdelikten bereits befasste Beamte durch 20 Polizisten zu ersetzen.
Mehrfach kritisierten Abgeordnete, dass das BKA zwar 2006 die Aufklärungsarbeit habe an sich ziehen wollen, dies jedoch 2004 trotz entsprechender bayerischer Vorstöße abgelehnt habe. Falk sagte dazu, heute stufe er es als „Fehler“ ein, diesen Beschluss auf „Arbeitsebene“ akzeptiert zu haben. Wesentlich sei indes gewesen, dass aus Bayern kein formelles Übernahmeersuchen gestellt worden sei, „dann wäre eine andere Entscheidung gefallen“.
Falk unterstrich, dass zentral geführte Ermittlungen zwar „keine Erfolgsgarantie per se“ bedeutet hätten, doch wären die Aufklärungschancen gestiegen. Er erläuterte, auch beim BKA habe man damals die Täter vorrangig im kriminellen Bereich gesucht, wobei aber „politische Motive nicht ausgeschlossen wurden“, auch nicht ein rechtsextremistischer Hintergrund. Dabei habe man jedoch in erster Linie an Konflikte im türkisch-extremistischen Milieu oder an die Hisbollah gedacht. Er selbst habe seinerzeit „leider“ ebenfalls keinen rechtsextremistischen Hintergrund gesehen. Der Zeuge führte aus, ihm persönlich sei die von einem bayerischen Profiler entwickelte Hypothese von einem Täter oder zwei Tätern mit fremdenfeindlichem Motiv nicht näher bekannt gewesen, vor allem von letzterem Aspekt habe er nichts erfahren. Letztlich sei diese Theorie aber eine „Vermutung“ geblieben, so Falk, man habe nichts Konkretes in der Hand gehabt, um Ermittlungen in diese Richtung einleiten zu können.
Für Unions-Obmann Clemens Binninger offenbart der Kompetenzstreit zwischen den Behörden, dass in einem solchen Fall die „föderale Sicherheitsarchitektur an Grenzen kommt“. SPD-Sprecherin Eva Högl hielt dem 2006 amtierenden Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, keine zentralen Ermittlungen durch das BKA angeordnet zu haben und gegenüber Bayern „eingeknickt“ zu sein. Aus Sicht von Hartfrid Wolff (FDP) gibt es einen „erheblichen Abstimmungsbedarf“ zwischen dem BKA und den Ländern, jedoch auch innerhalb des BKA. Linken-Obfrau Petra Pau warf Falk vor, gegenüber dem Bundesinnenministerium einen möglichen rechtsextremistischen Hintergrund der Mordserie nie angesprochen zu haben. Wenn das BKA 2004 die Übernahme der Zuständigkeit abgelehnt, 2006 angestrebt und 2007 wieder zurückgewiesen habe, so Grünen-Sprecher Wolfgang Wieland, dann sei dieser „unglaubliche Slalom“ ein „Trauerspiel“.
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