Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > SPD und Grüne wollen Ghetto-Renten ab 1997 rückwirkend ermöglichen
Hintergrund ist laut Vorlage, dass das 2002 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (ZRBG) nicht „zu den gewünschten Ergebnissen“ geführt habe. So habe bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestanden, wie „die Bedingungen der ,Freiwilligkeit‘ und ,Entgeltlichkeit‘, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind“. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts habe im Juni 2009 Klarheit gebracht. In der Folge seien von den 49.560 zunächst abgelehnten und dann erneut geprüften Anträge 25.153 positiv beschieden worden. Jedoch erhielten die betroffenen ehemaligen Ghetto-Insassen ihre Rente nicht rückwirkend zum Jahr 1997, sondern rückwirkend ab den Jahr 2005, da eine Rückwirkung von maximal vier Jahren gilt.
Sollte auf die Verlängerung der Rückwirkung verzichtet werden, schlagen die Abgeordneten von SPD und Grünen eine Änderung der Anerkennungsrichtlinie vom 20. Dezember 2011 vor, so dass „der Betrag, der sich aus der Summe der monatlichen Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 1997 ergeben hätte als Kapitalzahlung zu gewähren ist“.
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