Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2012 > Regierung will Gebührenrecht des Bundes vereinheitlichen
Der Vorlage zufolge soll durch „handhabbare und klare Vorgaben“ für die Kalkulation der Gebühren eine rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage für die Gebührenerhebung geschaffen werden. Zu diesem Zweck solle das Kostendeckungsprinzip gestärkt und das Gebührenrecht auf die „Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ ausgerichtet werden.
Ferner sollen laut Entwurf durch die Konzentration der allgemeinen Regelungen im Bundesgebührengesetz und die Schaffung einer zentralen Ermächtigungsgrundlage für die Gebührennormierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Fachgesetze und –verordnungen von gebührenrechtlichen Regelungen zu entlasten. Mit einer „weitgehenden Trennung des bislang stark verflochtenen Gebührenrechts von Bund und Ländern“ will die Bundesregierung zudem mehr Transparenz schaffen und die Rechtsanwendung vereinfachen.
Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen eine Trennung von Bundes- und Landegebühren im Bereich des gesamten Straßenverkehrsrechts „einschließlich des Güterkraftverkehrsrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Luftverkehrsrechts“ aus. In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, sie sehe den Vorschlag kritisch, das gesamte Straßenverkehrsrecht von der Reform auszunehmen.
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