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Der Vorschlag stützt sich auf den Artikel 352 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Daher bedürfe es eines Gesetzes zur Schaffung der innerstaatlichen Voraussetzungen, „damit der deutsche Vertreter im Rat die Zustimmung zum Vorschlag für die vorgenannte Erklärung erklären darf“, schreibt die Bundesregierung.
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