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Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt werden. Bei Fahrlässigkeit soll der Übertragungsnetzbetreiber pro Kalenderjahr bei Schäden bis 200 Millionen Euro einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Bei höheren Schäden sinkt der Selbstbehalt bis auf fünf Prozent bei 800 Millionen Euro. Schäden über 800 Millionen Euro und vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldete Schäden sollen über eine „Entschädigungsumlage“ auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. „Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt“, heißt es in dem Entwurf. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung.
In dem Entwurf ist ein konkretes Beispiel enthalten: „Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr würden sich bei einer Entschädigungsumlage in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten in Höhe von 8,75 Euro ergeben.“. Ein Gewerbebetrieb mit 10.000 Kilowattstunden Durchschnittsverbrauch hätte 25 Euro mehr zu zahlen, und ein kleiner Industriekunde (50.0000 Kilowattstunden) müsste 125 Euro Mehrkosten tragen. Insgesamt wird bei Einführung der Entschädigungsumlage ein Gesamtaufkommen von mehr als 650 Millionen Euro erwartet.
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