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Es gebe mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des Einigungsvertrags noch immer Gesetze, die als Übergangsrecht entstanden, heute aber gegenstandlos seien. Das schreibt die Regierung in der Vorlage zur Begründung. Durch das Außerkrafttreten dieser Gesetze sollen „Unübersichtlichkeit und die daraus folgende Rechtsunsicherheit“ in diesem Bereich weiter gemindert werden.
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